Zusätzliche Hinweise
Vereine, also steuerbefreite Körperschaften, haben ihre Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch abzugeben. Die Abgabe von Steuererklärungen auf Papiervordrucken ist nur noch in bestimmten Härtefällen zulässig. Auch die einzureichenden Erklärungen haben sich geändert….alles zeigen
Seit 2018 besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau. Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat nun in einer aktuellen…alles zeigen
m Monat Februar 2018 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 12.2.2018 Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 12.2.2018 Gewerbesteuerzahler: 15.2.2018 Grundsteuerzahler: 15.2.2018 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Hinweis | Bei der Grundsteuer…alles zeigen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seinen Leitfaden zu steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit aktualisiert. In der ausführlichen Broschüre wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Übungsleiterfreibetrag (2.400 EUR p. a.) und die Ehrenamtspauschale (720 EUR p. a.) beansprucht werden können….alles zeigen
Im Monat Januar 2018 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: | Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.1.2018 Lohnsteuer (Monatszahler): 10.1.2018 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige…alles zeigen
Im Monat Dezember 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.12.2017 Lohnsteuer (Monatszahler): 11.12.2017 Einkommensteuer (vierteljährlich): 11.12.2017 Kirchensteuer (vierteljährlich): 11.12.2017 Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 11.12.2017 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem…alles zeigen
Haben die Eltern eines Kindes einen Elternteil als Kindergeldberechtigten bestimmt, erlöschen die Rechtswirkungen der Bestimmung, wenn sich die Eltern trennen und das Kind ausschließlich im Haushalt eines der beiden Elternteile lebt. Die ursprüngliche Berechtigtenbestimmung lebt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs…alles zeigen
Im Monat September 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.9.2017 Lohnsteuer (Monatszahler): 11.9.2017 Einkommensteuer (vierteljährlich): 11.9.2017 Kirchensteuer (vierteljährlich): 11.9.2017 Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 11.9.2017 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem…alles zeigen
Wer vor dem Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, darf seit dem 1.7.2017 bis zu 6.300 EUR jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bisher lag die Hinzuverdienstgrenze bei 450 EUR monatlich. Ein Verdienst, der über 6.300 EUR hinausgeht, wird zu 40 % auf…alles zeigen
Im Monat August 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatz- und Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.8.2017 Gewerbe- und Grundsteuerzahler: 15.8.2017 (bzw. 16.8.2017*) Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Hinweis | Bei der…alles zeigen
Im Monat Juli 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.7.2017 Lohnsteuer (Monatszahler): 10.7.2017 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende…alles zeigen
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat in einer umfangreichen Broschüre (Stand Mai 2017) zahlreiche Steuertipps rund um die Einkommensteuererklärung 2016 zusammengestellt. Die Broschüre kann unter www.iww.de/s146 kostenfrei heruntergeladen werden.
Im Monat Juni 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.6.2017 Lohnsteuer (Monatszahler): 12.6.2017 Einkommensteuer (vierteljährlich): 12.6.2017 Kirchensteuer (vierteljährlich): 12.6.2017 Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 12.6.2017 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor…alles zeigen
Im Monat Mai 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.5.2017 Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.5.2017 Gewerbesteuerzahler: 15.5.2017 Grundsteuerzahler: 15.5.2017 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Bei der…alles zeigen
Im Monat April 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.4.2017 Lohnsteuer (Monatszahler): 10.4.2017 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige…alles zeigen
Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich hat die Kindergeld-Merkblätter für 2017 herausgegeben (Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern vom 24.2.2017). Die Merkblätter sollen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeldrecht geben und können unter www.iww.de/s78 heruntergeladen werden
Im Monat März 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.3.2017 Lohnsteuer (Monatszahler): 10.3.2017 Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.3.2017 Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.3.2017 Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.3.2017 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor…alles zeigen
Im Monat Februar 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.2.2017 Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.2.2017 Gewerbesteuerzahler: 15.2.2017 Grundsteuerzahler: 15.2.2017 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Hinweis | Bei der…alles zeigen
Im Monat Januar 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.1.2017 Lohnsteuer (Monatszahler): 10.1.2017 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende…alles zeigen
Im Monat Dezember 2016 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: Steuertermine (Fälligkeit): Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.12.2016 Lohnsteuer (Monatszahler): 12.12.2016 Einkommensteuer (vierteljährlich): 12.12.2016 Kirchensteuer (vierteljährlich): 12.12.2016 Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 12.12.2016 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor…alles zeigen