Informationen zu Corona-Hilfen der Bundesregierung

Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe I-III sowie der Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Die wichtigsten Informationen zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe I-III sowie der Novemberhilfe und der Dezemberhilfe sind folgende:

Auch die Neustarthilfe, die Neustarthilfe Plus und die Neustarthilfe 2022 bedürfen einer Endabrechnung. Hier ist folgendes zu beachten:

Bezüglich der Fristen verweisen wir auf: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/neustarthilfe-endabrechnung.html