Veröffentlicht am: 28.08.2017

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 09/2017

Im Monat September 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: 

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.9.2017
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 11.9.2017
  • Einkommensteuer (vierteljährlich): 11.9.2017
  • Kirchensteuer (vierteljährlich): 11.9.2017
  • Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 11.9.2017

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.9.2017. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat September 2017 am 27.9.2017.


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