Veröffentlicht am: 10.01.2022

Wichtige Neuregelungen ab Januar 2022

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden. Bei einem Ledigen wird demnach erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro.

Betriebliche Altersvorsorge

Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 % Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden. Den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt – die beträgt 58.050 Euro brutto im Jahr 2022. Bei höherem Verdienst darf der Zuschuss gleitend abgesenkt werden.

Corona-Bonus

Arbeitgeber können Mitarbeitern einen Bonus von bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.03.2022 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Sachbezugsfreigrenze

Zum 01.01.2022 wird die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben. Bis zur Freigrenze können Zuwendungen steuerfrei behandelt werden. Das Überschreiten der Freigrenze führt zu einer Steuerpflicht des gesamten zugewendeten Betrages.

Verpflegungsmehraufwand im Ausland

Im Gegensatz zu den Vorjahren werden keine neuen Pauschbeträge zu Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen 2022 veröffentlicht werden.

 


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