Veröffentlicht am: 20.12.2013

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 01/2014

Im Monat Januar 2014 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

Steuertermine (Fälligkeit): 

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.1.2014
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.1.2014


Bei Scheckzahlung
muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. 

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei Überweisungen endet am 13.1.2014. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt!

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Januar 2014 am 29.1.2014.


Unsere Leistungen für Sie: