Veröffentlicht am: 26.11.2019
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2019
Im Monat Dezember 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.12.2019
- Lohnsteuer (Monatszahler): 10.12.2019
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.12.2019
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.12.2019
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.12.2019
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.12.2019. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2019 am 23.12.2019.
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