Veröffentlicht am: 29.09.2014

Reform der Lebensversicherungen

Am 6.8.2014 wurde das (umstrittene) Lebensversicherungsreformgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regierung will damit insbesondere die Versicherungsbranche vor den Folgen der anhaltenden Niedrigzinsphase schützen. Wichtige Reformpunkte in Kürze:

  • Die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten wird begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist.
  • Der Garantiezins für Neuverträge wird ab 2015 von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt.

(Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz) vom 1.8.2014, BGBl I 2014, 1330; Bundesrat, „Plenum Kompakt“ zur Sitzung vom 11.7.2014)


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