Veröffentlicht am: 01.03.2013

Pokergewinne: Revision zur Frage der Steuerbarkeit anhängig

Das Finanzgericht Köln hat die Steuerbarkeit von Pokergewinnen als Gewerbeeinkünfte zumindest dann bejaht, wenn der Pokerspieler regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Da die Revision gegen diese Entscheidung mittlerweile beim Bundesfinanzhof anhängig ist, können geeignete Fälle offengehalten werden (FG Köln, Urteil vom 31.10.2012, Az. 12 K 1136/11, Rev. BFH Az. X R 43/12).


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