Veröffentlicht am: 27.02.2015

Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer auch in 2015 verlängert

Auch in 2015 beträgt die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld zwölf Monate. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Bezugsdauer erneut ausgedehnt. Die gesetzliche Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt sechs Monate. Unter gewissen Voraussetzungen kann das Bundesministerium die Dauer aber verlängern. Quelle | Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 13.11.2014, BGBl I 2014, 1749


Unsere Leistungen für Sie: