Abgeltungsteuer: Neues Musterverfahren zum Werbungskostenabzug
Der Bund der Steuerzahler hat auf ein neues Musterverfahren hingewiesen, in dem es im Kern um die Frage geht, ob Privatpersonen Kosten steuerlich absetzen können, die im Zusammenhang mit ihrer Vermögensanlage entstehen.
Hintergrund: Seit der Abgeltungsteuer kann grundsätzlich nur noch der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Ehepaaren) abgezogen werden. Höhere Werbungskosten werden regelmäßig nicht mehr berücksichtigt.
Ob diese Beschränkung rechtmäßig ist, wird nun der Bundesfinanzhof entscheiden. In dem anhängigen Verfahren hatten die Steuerpflichtigen ein Darlehen zur Finanzierung ihrer Kapitalanlage aufgenommen. Das Finanzamt und das Finanzgericht Thüringen berücksichtigten die Finanzierungszinsen – über den Sparer-Pauschbetrag hinaus – nicht (Bund der Steuerzahler, Mitteilung vom 25.4.2014; anhängiges Verfahren: BFH Az. VIII R 18/14).
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