Veröffentlicht am: 20.10.2022
Erstes, Zweites und Drittes Entlastungspaket
Das Dritte Entlastungspaket sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Vorgezogener vollständiger Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro
- Home-Office-Pauschale: Damit wird pro Home-Office-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 1.000 Euro pro Jahr möglich.
- Inflationsausgleichsprämie: Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zukommen lassen können.
- Fördern des Ausbaus von Photovoltaikanlagen: Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden.
- Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei Strom- und Energiesteuern wird um ein weiteres Jahr verlängert.
Das Erste und Zweite Entlastungspaket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
- EEG-Umlage entfällt seit 1. Juli 2022
- Einmaliger Heizkostenzuschuss
Beziehende von Wohngeld erhielten 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 230 Euro. - Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
- Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
- Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
- Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
- Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.
- Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022.
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