Veröffentlicht am: 28.01.2019
Das Verpackungsgesetz bringt ab 2019 zahlreiche Änderungen
Seit dem 1.1.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (kurz VerpackG), wodurch Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler einiges beachten müssen.
Differenziert nach Wirtschaftszweigen (speziell für Handelsunternehmen, Versandhändler und Kleinstinverkehrbringer) sind unter www.verpackungsregister.org verschiedene Themenpapiere aufgeführt. Ferner informieren ein „How-To-Guide“ und das Dokument „Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes“ über grundlegende Pflichten.
Beachten Sie | Bei Verstößen gegen das VerpackG drohen empfindliche Bußgelder.
Quelle | www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/themenpapiere/
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