
Für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) sind die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln. Haben sich Arbeitgeber von dem euBP-Verfahren auf Antrag befreien lassen, ist zu beachten, dass eine Befreiung nur bis zum 31.12.2026 möglich ist.
Bereits seit 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre prüfrelevanten Lohndaten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zu übermitteln. Seit 2025 gilt dies auch für Daten der Finanzbuchhaltung. Ein Verzicht auf die elektronische Datenübertragung ist auf Antrag nach § 126 Sozialgesetzbuch (SGB) IV möglich – allerdings nur bis Ende 2026, da die Übermittlung von euBP-Daten für alle Abrechnungsfälle ab dem 1.1.2027 verpflichtend ist.
Weiterführende Informationen erhalten Sie u. a. auf der Webseite der DRV unter www.iww.de/s6497.
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