
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bekommen ab 01.01.2026 wieder Zuschüsse für den Einsatz von Diesel-Kraftstoff. Künftig können sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder 21,48 Cent pro Liter von der Energiesteuer für Diesel erstatten lassen.
Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach der Verwendung des Diesels.
Seit dem 1. Januar 2024 ist der Antrag auf Steuerentlastung verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben.
Quelle: Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl I 2025, Nr. 341
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