
Die Bundesregierung hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung (u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen) festgesetzt. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen.
Nachfolgend sind zwei wichtige Rechengrößen auszugsweise aufgeführt (weitere Werte unter www.iww.de/s16267):
Quelle: Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027; BMAS vom 7.10.2026: „Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027“
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