
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat die Broschüre „Ehrenamt und Steuern: Steuertipps für ehrenamtlich Tätige“ neu aufgelegt (7. Auflage, Juli 2026; abrufbar unter www.iww.de/s16146). Die Publikation enthält u. a. Ausführungen zur Übungsleiter- und zur Ehrenamtspauschale und zeigt, in welchen Fällen die Pauschalen genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wird auch ausgeführt, dass die Ehrenamtspauschale bei der einzelnen Nebentätigkeit nicht zusätzlich zur Übungsleiterpauschale berücksichtigt werden kann. Für die Einnahmen aus unterschiedlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten – auch für ein und denselben Verein – können die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale aber nebeneinander gewährt werden.
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