
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 285 EUR monatlich betragen (in 2025 = 282 EUR).
Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2026 um 12 EUR auf 345 EUR steigen.
Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet ergeben sich für 2026 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2025 in Klammern):
Quelle: Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
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