Veröffentlicht am: 31.07.2013

Vergünstigungen bei der Privatnutzung von Elektroautos

Gegenüber Fahrzeugen, die ausschließlich mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, sind Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bei der privaten Nutzungsbesteuerung wegen eines höheren Listenpreises benachteiligt. Dieser Nachteil wird nun  ausgeglichen, indem der Listenpreis um die Kosten für das Batteriesystem gemindert wird. Dies erfolgt über eine Pauschale, die sich nach der Batteriekapazität richtet.

Hinweis: Diese Neuregelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2013 und kann für alle begünstigten Fahrzeuge geltend gemacht werden, die vor dem 1.1.2023 angeschafft werden.


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