Veröffentlicht am: 01.05.2012
Steuertermine im Monat Mai 2012
Im Monat Mai 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
- Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.5.2012.
- Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.5.2012.
- Gewerbesteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.5.2012.
- Grundsteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.5.2012.
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.5.2012 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.5.2012 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
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