Veröffentlicht am: 01.05.2012

Steuertermine im Monat Mai 2012

Im Monat Mai 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten: 

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.5.2012. 
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.5.2012. 
  • Gewerbesteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.5.2012. 
  • Grundsteuerzahler: Barzahlung bis zum 15.5.2012.


Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. 

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.5.2012 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.5.2012 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!


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