Veröffentlicht am: 31.01.2013

Steuertermine im Monat Februar 2013

Im Monat Februar 2013 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Bezahlung bis zum 11.02.2013.
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Bezahlung bis zum 11.02.2013.
  • Gewerbesteuerzahler: Bezahlung bis zum 15.02.2013
  • Grundsteuerzahler: Bezahlung bis zum 15.02.2013

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.02.2013 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.02.2013 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!


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