Veröffentlicht am: 28.11.2012

Steuertermine im Monat Dezember 2012

Im Monat Dezember 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Bezahlung bis zum 10.12.2012.
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Bezahlung bis zum 10.12.2012.
  • Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Bezahlung bis zum 10.12.2012
  • Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Bezahlung bis zum 10.12.2012
  • Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Bezahlung bis zum 10.12.2012

 

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. 

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.12.2012. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!


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