Novellierung der StBVV

Novellierung der Steuerberater-vergütungsverordnung (StBVV) zum 1. Juli 2025
Der Bundesrat hat die Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) als „5. Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung“ am 21.03.2025 kurzfristig beschlossen. Die Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 8. April 2025. Die Novellierung der Verordnung tritt somit am 1. Juli 2025 in Kraft.
Es sind folgende konkrete Änderungen enthalten:
- lineare Erhöhung der Tabellen A (Beratungstabelle), B (Abschlusstabelle), C (Buchführungstabelle) und D (Landwirtschaftliche Tabelle) um jeweils ca. 6 Prozent,
- Erhöhung der Beitragsrahmengebühren für die Lohnbuchführung (§34 StBVV) um 9 Prozent,
- Anhebung des Mittelsatzes für die Zeitgebühr (§ 13 StBVV) von 105,00 € auf 115,00 € mit einer Abrechnung je angefangener viertel Stunde (vorher: angefangene halbe Stunde) § 13 Satz 2 StBVV),
- Erhöhung der Tage- und Abwesenheitsgelder in § 18 Abs. 3 Satz 1 StBVV von 25,00 € auf 30,00 € (Abwesenheit bis 4 Stunden), 40,00 € auf 50,00 € (Abwesenheit 4 bis 8 Stunden) und 70,00 € auf 80,00 € (Abwesenheit mehr als 8 Stunden).
Außerdem sind kleinere sachliche Ergänzungen und Anpassungen der Vergütungsregelungen vorgenommen worden.
In der Gesetzesbegründung verweist der Gesetzgeber darauf, dass Steuerberater in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnen mussten, der in der bisher gültigen Vergütungsverordnung unberücksichtigt war. Aus diesem Grund wurde mit der Novellierung eine leichte Anpassung der Vergütung an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgenommen.
Bei Fragen zögern Sie bitte nicht Ihren betreuenden Steuerberater anzusprechen.