Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

04.01.2012
Betriebsausgaben: Firmenjubiläum und Geburtstag besser zweimal feiern

Die Aufwendungen einer GmbH für die Feier ihres Firmenjubiläums sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn mit der Veranstaltung gleichzeitig ein runder Geburtstag des zu 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers gefeiert werden soll. Dies hat jüngst das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Kosten…alles zeigen