Veröffentlicht am: 07.11.2023

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren (§ 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz [:]). Diese (freiwillige) Zahlung kann noch bis zum 31.12.2024 erfolgen – und zwar auch in Teilbeträgen.


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