Veröffentlicht am: 20.10.2022

Drittes Entlastungspaket (steuerliche Aspekte)

Die Koalitionsbeschlüsse vom 04.09.2022 zu steuerlichen Aspekten der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sind:

  • Neuer Steuerfreibetrag von 3.000 € für alle AN in§ 3 Nr. 11c EStG {auch bei SozVers) mit Zusätzlichkeitserfordernis {BTag am 30.09.2022 / BRat 07.09.2022)
  • Homeoffice-Pauschale dauerhaft über 2022 hinaus
  • Kindergeld + 18 €
  • Energiepreispauschale auch für Rentner und Studenten
    USt-Satz in der Gastronomie weiterhin 7 % {zunächst bis Ende 2023)
  • USt auf Gas und Fermwärme nur 7 o/o bis März 2024
  • Einführung einer nationalen Mindestbesteuerung
  • Midi-Jobs bis 2.000 € (statt 1.600 €)

Unsere Leistungen für Sie: