Veröffentlicht am: 24.06.2016
Ab 2017: 19 % Umsatzsteuer auf Fotobücher
Durch eine zolltarifliche Änderung ist für Fotobücher der umsatzsteuerliche Regelsteuersatz von 19 % maßgebend. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium nun eine Übergangsregelung geschaffen.
Für vor 2017 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern wird es auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet, wenn der Unternehmer diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterwirft.
Quelle | BMF-Schreiben vom 20.4.2016, Az. III C 2 – S 7225/12/10001, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 185652
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