Steuerberatung in der Landwirtschaft

Wir beraten als Steuerberater die Land- und Forstwirtschaft

Die Connex Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr Ansprechpartner als Steuerberater in der Land- und Forstwirtschaft. Als Landwirt müssen Sie sich um Ihre Tiere, Felder und Nutzflächen kümmern und das sieben Tage die Woche zu jeder Jahreszeit. Die große Last der landwirtschaftlichen Buchhaltung nehmen wir Ihnen ab.

Warum ist der Steuerberater in der Landwirtschaft so wichtig?

Die Landwirtschaft ist in Steuerfragen oft ein Exot. Die Einstufung als Liebhaberei ist häufig und auch die Durchschnittsbesteuerung und die Erfassung der Einkommensarten und die Trennung mehrerer Geschäftsbereiche als Einzelunternehmen stellt Unternehmen vor Herausforderung. Den Überblick zu behalten und die steuerrechtlichen Kriterien einzuhalten, ist Aufgabe der landwirtschaftlichen Steuerberatung. Wir haben einen Vollservice für die landwirtschaftliche Buchhaltung entwickelt. Zu unterem Leistungsportfolio zählen:

  • Entwicklung von Nettolohnkonzepten: Optimierung von Lohn- und Gehaltskosten, korrekte Abrechnung von Überstunden, Sonntags- und Nachtzuschlägen, Essensmarken, Tankgutscheinen, Fahrtkostenzuschüssen, der betrieblichen Kommunikationsmittel und der bAV
  • Monatlicher Controllingreport inklusive Soll-Ist-Vergleich

Unsere Beratung umfasst grundsätzlich alle steuerlichen Belange. Als Steuerberater für Landwirtschaft betreuen wir die landwirtschaftliche Buchhaltung und die möglichen Betriebsprüfungen. Gegebenenfalls können wir Sie in Einspruchs- oder Klageverfahren unterstützen.

Experten für Ihren Land- und Forstbetrieb

Als Steuerberater für landwirtschaftliche Betriebe kennen wir die betriebsspezifischen Abläufe und können zum Beispiel auch die objektive Trennung von Betrieben vornehmen. In der Land- und Forstwirtschaft ist es nicht unüblich, dass mehrere Betriebe vorliegen und verschieden versteuert werden. Damit ein Land- und Forstbetrieb nicht automatisch zum einheitlichen Gesamtbetrieb mit einem gewerblichen Betrieb wird, muss eine Trennung vollzogen werden. Alternativ werden Einkünfte automatisch als gewerbliche Einkünfte gezählt, selbst wenn das Unternehmen rein land- und forstwirtschaftlich tätig ist. Als Steuerberater Landwirtschaft helfen wir Ihnen bei Ihren unternehmerischen Prozessen und unterstützen bei der Kalkulation von Investitions- und Erweiterungsvorhaben. Die Buchhaltung in der Landwirtschaft unterscheidet zudem in Liebhaberei, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und Einkünften aus Gewerbebetrieben.

Besonderheiten die Steuerberater für landwirtschaftliche Betriebe regelmäßig vor Herausforderungen stellt, ist die Umsatzsteuer. Grundsätzlich unterliegen landwirtschaftliche Betriebe der Durchschnittsbesteuerung und bekommen einen festgelegten Steuersatz. Die Umsatzsteuer hängt immer auch von der einkommenssteuerlichen Beurteilung ab und trennt in land-, forstwirtschaftliche sowie gewerbliche Besteuerung. Bei Investitionsvorhaben mit großem Vorsteuervolumen ist eine Regelbesteuerung sinnvoll und muss vom Steuerberater für Landwirtschaft ausreichend vorbereitet und geprüft werden.

Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung in der Land- und Forstwirtschaft

Die Finanzverwaltung hat für die Land- und Forstwirtschaft ihre eigenen „Erfahrungswerte“ und setzen auf Gewinnverprobung. Im Einkommenssteuerrecht bildet die Besteuerung nicht nur eine eigene Einkunftsart, sondern auch ein eigenes Kapital. Prüfungen sind oft mit Problemen verbunden, da Unternehmensbereiche oft nicht klar getrennt werden und die Einkommens- als auch die Umsatzsteuer besonderen Anforderungen unterliegen. Es wird zwar grob in Anbau-, Tier- oder Mischbetriebe unterschieden, aber die unterschiedlichen Einkommensarten und Preisniveaus beim Wareneinsatz und Wareneinkauf erschweren die Beurteilung vielerorts. Der Steuerberater für Landwirte gliedert mit Ihnen Ihre Bestände und Unternehmensstrukturen. Wir bereiten Sie gründlich auf mögliche Betriebsprüfungen vor und verargumentieren mögliche Mängel und Abweichungen vor dem Finanzamt.

Unsere Gründungsberatung für angehende Landwirte

Sollten Sie planen, einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zu gründen, beraten wir Sie gern. Sie benötigen Investitionen, Immobilien und Flächen und werden eine Vielzahl von Verträgen schließen. Unter anderem können wir folgende Verträge auf steuerliche Belange für Sie prüfen:

  • Pachtvertrag

  • Lieferverträge

  • Darlehensverträge

  • Mietverträge

  • gegebenenfalls Verträge mit nötigen Werbetreibenden und Abnehmern

Wir prüfen sämtliche Verträge für Sie auf wirtschaftliche und steuerrechtliche Folgen. Nehmen Sie gern unsere unverbindliche Erstberatung in Anspruch!

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