Veröffentlicht am: 01.12.2021

Mindestlohn steigt auch 2022

Der gesetzliche Mindestlohn wird auch 2022 in zwei Stufen erhöht:

  • zum 01.01.2022: 9,82 EUR
  • zum 01.07.2022: 10,45 EUR

Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Das heißt: Greift hier der gesetzliche Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit ab 01.01.2022 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR).

 


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