Veröffentlicht am: 20.10.2022

Erstes, Zweites und Drittes Entlastungspaket

Das Dritte Entlastungspaket sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Vorgezogener vollständiger Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro
  • Home-Office-Pauschale: Damit wird pro Home-Office-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 1.000 Euro pro Jahr möglich.
  • Inflationsausgleichsprämie: Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zukommen lassen können.
  • Fördern des Ausbaus von Photovoltaikanlagen: Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden.
  • Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei Strom- und Energiesteuern wird um ein weiteres Jahr verlängert.

Das Erste und Zweite Entlastungspaket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • EEG-Umlage entfällt seit 1. Juli 2022
  • Einmaliger Heizkostenzuschuss
    Beziehende von Wohngeld erhielten 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 230 Euro.
  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
  • Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.
  • Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022.

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