Veröffentlicht am: 02.05.2021

Broschüre zur steuerlichen Behandlung von Fotovoltaikanlagen

Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine Fotovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine Broschüre „Hilfe zu Fotovoltaikanlagen“ (Stand: Januar 2021; unter www.iww.de/s4766) kürzlich neu aufgelegt und beantwortet insbesondere einkommen- und umsatzsteuerliche Fragen.


Unsere Leistungen für Sie: