Veröffentlicht am: 20.01.2022

Anpassungen bei durchschnittssatzbesteuerten Land- und Forstwirten

Ab 2022 gelten Änderungen in der Besteuerung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Einem entsprechenden Gesetz aus dem Deutschen Bundestag hat der Bundesrat am 17.12.2021 zugestimmt.

Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sinkt ab dem Jahr 2022 von 10,7 % auf 9,5 %. Betroffen sind Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz.


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