Veröffentlicht am: 23.07.2014

Keine Anhebung des Pflegegeldes auf das Niveau der Pfelgesachleistung

Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Weder der Gleichheitssatz noch der Schutz von Ehe und Familie erfordern nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine Anhebung des Pflegegeldes auf das Niveau der Pflegesachleistung (BVerfG, Beschluss vom 26.3.2014, Az. 1 BvR 1133/12).


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