Veröffentlicht am: 28.11.2014

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2015

Das Bundesfinanzministerium hat das Muster für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2015 bekanntgegeben. Wegen einiger neuer Bescheinigungspflichten (z.B. Buchstabe F bei steuerfreier Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) sollte frühzeitig geprüft werden, ob die Aufzeichnungen im Lohnkonto anzupassen sind. Quelle BMF-Schreiben vom 15.9.2014, Az. IV C 5 – S 2378/14/10001, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 142864


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